Die Auswahl und der Einsatz von unseren Messgeräten erfolgt unter hohen Qualitätsanforderungen bei der Beschaffung und Nacheichung um die Messstabilität innerhalb der gesetzlichen Eichperioden zu garantieren.
Wenn Sie von der Messgenauigkeit der Zähler über die Ihr Verbrauch gemessen worden ist nicht überzeugt sind, so haben Sie die Möglichkeit eine Befundprüfung bei uns zu beantragen. Bitte nehmen Sie schriftlich oder per E-Mail mit uns Kontakt auf. Zur Bearbeitung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Ihre Kontaktdaten, wenn möglich mit Telefonnummer
Adresse: Anschlussobjekt indem der Zähler eingebaut ist
Zählernummer
Kurze Beschreibung des Prüfungsgrundes
Nach Eingang prüfen wir den Sachverhalt und nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Sie erhalten dann den Befundprüfungsantrag mit Informationsunterlagen zugestellt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist in den wenigsten Fällen eine Befundprüfung erforderlich.
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